Pflegedienstleistungen
mit geprüften und legalen Verträgen
Die Erbringung von Pflegedienstleistungen durch das Personal der Gesellschaften/ Dienstleister, in Deutschland, im Rahmen der zivilrechtlichen Verträge bedarf keiner besonderen Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit. Die Rechtsgrundlage für die Erbringung von Pflegedienstleistungen in Deutschland bildet das Prinzip der Dienstleistungsfreiheit in der EU.
Selbstverständlich können Sie, auf Anfrage, die Steuernummer und die Nummer der Eintragung im staatlichen Handelsregister, des Dienstleistungserbringers bei uns erfragen. Dass die von uns vermittelten Mitarbeiter auch krankenversichert sind, versteht sich von selbst.
Urteil des Amtsgerichts München
Tausende osteuropäische Pflegehelfer arbeiten illegal
München. Ein Urteil des Amtsgerichts München könnte enorme Auswirkungen auf die häusliche Pflege haben: Es ist illegal, osteuropäische Haushaltshilfen als selbständige Pflegekräfte zu beschäftigen, so der Tenor. Tausende Familien, die dieses Modell praktizieren, wird dies wohl stark verunsichern. Fachleute mahnen die Politik, endlich klare Regeln für den Einsatz ausländischer Pflegekräfte zu schaffen, berichtete die Süddeutsche Zeitung.
Nach Begründung des Richters sind die osteuropäischen Hilfskräfte de facto abhängig tätig, also Angestellte des Haushalts. Ein Münchner Anwalt wurde deshalb zu 36.800 Euro Bußgeld verurteilt, weil er im großen Stil und gegen eine Gebühr von je 1.200 Euro Ungarn nach Deutschland vermittelt hatte.
Das Urteil könnte juristisch und politisch weitreichende Folgen haben, denn erstmals liegt nun eine Entscheidung zum Einsatz formal selbständiger ausländischer Kräfte vor.
Welche Konsequenzen hat dieses Urteil für die Pflegebranche?
Lesen Sie in den nächsten Ausgaben von CAREkonkret, was Rechts- und Pflegeexperten prognostizieren.
Amtsgericht München, Urteil vom 11.11.2008, Az. 1115 OWI 298 JS 43552/07
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